Nicht erst seit Beginn der Pandemie nehmen psychische Erkrankungen in der Bevölkerung immer mehr zu. Das bedeutet auch, dass wir in der täglichen Arbeit immer häufiger mit Menschen konfrontiert sind, die an psychischen Störungen leiden. Auch in der anwaltlichen Kanzlei gehören psychische Erkrankungen inzwischen zum Alltag. Neben Mandant:innen sind auch häufig Mitarbeiter:innen und vor allem die Auszubildenden davon betroffen.
Eine psychische Erkrankung bedeutet aber nicht automatisch die Arbeitsunfähigkeit oder gar Notwendigkeit des Ausbildungsabbruchs. Wird die betreffende Person im beruflichen Team gut angenommen und aufgefangen, werden bestimmte Tipps im Umgang mit der Person berücksichtigt, ist eine Weiterführung der Ausbildung oder Arbeit durchaus ohne größere Einschränkungen möglich und sogar sinnvoll.
Dieses Seminar soll eine Übersicht über häufig vorkommende psychische Störungen mit ihren dazugehörigen Symptomen geben sowie Tipps vermitteln, wie der Umgang mit Mitarbeiter:innen, Auszubildenden und Mandant:innen, die diese Symptome zeigen, gut gelingen kann.
Dozent: Renner, Prof. Dr. Tobias, Universität Tübingen, ärztlicher Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie und gerichtlicher Sachverständiger